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Impressum

ADTV Tanzschule Amaro
Badenstedter Str. 132
30455 Hannover

E-Mail:
Telefon: 0176/40747961

Inhaltlich verantwortlich:
Martin Priebe

Design und Realisierung:
casusbene GmbH – Online Marketing und Webdesign aus Hannover

Bildrechte:
© Autorenname – stock.adobe.com

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Urheberrecht
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AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01.01.2024

1.VERTRAGSPARTNER

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der Tanzschule Amaro / Tanzgalerie Hannover  nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

  1. GELTUNGSBEREICH

Unsere allg. Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen der Tanzschule Amaro/Tanzgallerie Hannover  innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

3 .ANMELDUNG

Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung, die in der Regel eine wiederkehrende/ dauernde Leistung zum Gegenstand hat, kommt es nach Bestätigung zum Vertragsabschluss. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 30 Werkstagen gekündigt werden. Der Vertrag wechselt nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch in einen Monatstarif, sofern sich der Kunde vor Ablauf dieser Laufzeit nicht erneut für eine längere Grundlaufzeit entscheidet. Die Anmeldung (auch Internetanmeldungen ohne Unterschrift) ist verbindlich, verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge und berechtigt im Gegenzug die Teilnahme an dem gebuchten Programm. Der Monatsbeitrag kann sich jeweils zum Januar eines jeden Kalenderjahres um 2 Prozent erhöhen, frühstens jedoch erst nach 12 Mitgliedsmonaten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die aktuellen Preise sind auf allen Anmeldeformularen sowie im Internet aufgeführt und beinhalten die Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Das Honorar für den Tanzunterricht wird vom Anbieter monatlich per SEPA-Mandat eingezogen. Der Gesamtbeitrag ist in diesem Fall komplett im Voraus zu entrichten. Mit Vertragsabschluss wird der Mitgliedsbeitrag sowie die Verpflichtung zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge fällig. Der Monatsbeitrag kann sich jeweils zum Januar eines jeden Kalenderjahres um 2 Prozent erhöhen, frühstens jedoch erst nach 12 Mitgliedsmonaten. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als drei Monatsbeiträgen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall können wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz verlangen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, werden mit den von Bankinstituten erhobenen Stornogebühren und unserer Bearbeitungsgebühr insgesamt € 15,00 berechnet.

 

  1. VERTRAGSDAUER & KÜNDIGUNG

Der Vertrag hat in der Regel eine wiederkehrende/dauernde Leistung zum Gegenstand und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Vertrag wechselt nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch in einen Monatstarif, sofern sich der Kunde vor Ablauf dieser Laufzeit nicht erneut für eine längere Grundlaufzeit entscheidet. Die Tanzschule garantiert mindestens 33 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr. Kindertanz/Hip Hop/Musicaltanz/Ballett/Contemporary/Steptanz/ /Breakdance/HipHop Classic und Showdance ab 3 Jahren:

 

 

Tarif 1:

Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten  mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit.

Nach Ablauf der 6 Monate wechselt der Vertrag automatisch in einen fortlaufenden 1- Monatstarif mit einem Aufpreis von € 10,- pro .Pers/Monat auf den ursprünglich gebuchten Tarif (Basistarif). Dieser kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform- gern auch formlos per Email- gekündigt werden.

Tarif 2:

Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit.

Nach Ablauf der 12 Monate wechselt der Vertrag automatisch in einen fortlaufenden 1- Monatstarif mit einem Aufpreis von € 15,- pro .Pers/Monat auf den ursprünglich gebuchten Tarif (Basistarif). Dieser kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform- gern auch formlos per Email- gekündigt werden.

 

Tarif 3:

Keine Vertragslaufzeit Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des Monats.

 

Grundkurs/Crashkurse/ Einzelkursbuchung:

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am vereinbarten Tanzkurs.
Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der ersten Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
Die Kursgebühr ist mit Unterzeichnung des Vertrags, spätestens drei Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

WTP Paartanz / Special-Kurse / Salsa / Tango und Tanzclub

Mindestvertragslaufzeit von 3 oder 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit.

 

5.1 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

6 VORBEHALTE

Der Anbieter behält sich vor, aus zwingenden Gründen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zurückzutreten (zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Lehrers, höhere Gewalt). Aus wichtigen betrieblichen Gründen können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden (Unterrichtsäle PLZ.30926,30952,30455,30453,30451, 30449 ). Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt, werden muss oder ein Zusammenlegen von Kursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt.

 

  1. NICHTTEILNAHME, KRANKHEITSFALL, FERIEN Nichtteilnahme

entbindet nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen, während der Tanzschulferien und in den gesetzlichen Schulferien Niedersachsen. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich: – bei Laufzeitverträgen um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in Raten gezahlt wird. – bei Schülertanzkursen um eine Ratenzahlung des Gesamtbetrages handelt. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann ein Antrag auf gesonderte beitragsfreie Zeit vereinbart werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 2-monatige Teilnahme krankheitsbedingt (mit Attest) ausgeschlossen ist. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft oder die rückwirkende Erstattung von Beträgen ist ausgeschlossen.

 

  1. FILM- UND FOTOAUFNAHMEN Zu bestimmten Gelegenheiten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt, weshalb wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass jene Aufnahmen zu Werbezwecken und Unterrichtinhalte wdh. verwendet werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Atmosphäre der Veranstaltung, als auch die Teilnahme unserer Gäste dokumentiert werden. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Gast mit einer Veröffentlichung auf unserer Internetseite sowie sozialen Plattformen zum Zwecke der Bewerbung oder Berichterstattung einverstanden. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer darüber zu unterrichten. Sollte der Fokus einer Bildaufnahme verstärkt auf einzelnen Personen liegen, so kann der Fotografierte jederzeit das Recht am eigenen Bild geltend machen, indem er den Foto- oder Videografen darauf hinweist. Auch nach der Veröffentlichung kann dieses Recht geltend gemacht werden, sodass weitere Veröffentlichungen durch uns oder Dienstleister unterbunden werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, insbesondere unsere Kassenbereiche, aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
  2. HAFTUNG

Die Ausübung des Tanzens und der Aufenthalt in unseren Häusern geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die nicht von der Tanzschule und deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für die Garderobe der Mitglieder und Gäste bzw. deren Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

  1. SONSTIGES

Mit Abschluss eines Vertrages und dem Betreten unserer Tanzschule hat der Kunde der Tanzschule Amaro/ Tanzgallerie unsere Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Folgende Schritte erfolgten im Anmelde-System und wurden bestätigt: Auswahl des Angebotes, Ausfüllen des Anmeldeformulars, Auswahl der Zahlungsart, AGB und Anmeldegebühr wurden bestätigt, Online-Kunden haben eine Bestätigungsmail erhalten.

 

 

  1. 11. DSGVO

Wir erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten, die wir unmittelbar von Ihnen oder über unsere Webseite bzw. per E-Mail erhalten haben. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Tanzkursabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen. Nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Daten eingeschränkt und nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht.

 

  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt dann das mit der Klausel Bezweckte unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. IMPRESSUM Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Ab

 

 

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